Baugrundstücke
für Bewerber mit einem besonderen Bezug zum jeweiligen dörflichen Stadtteil (fertig erschlossen oder teilerschlossen)
a) verfügbare Baugrundstücke, fertig erschlossen
Stadtteil | Baugebiet/Lage |
verfügbare Grundstücke |
gesamt | Baureife |
Dammersbach |
Trageserstraße Valentinstraße Am Bäckersacker |
2 1 2 |
5 |
ja |
Kirchhasel |
Am Dornstiegel (Neuwirtshaus) |
1 |
2 |
ja |
Malges |
Am Kiest (I.Erschließungsabschnitt) |
4 |
4 |
ja |
Michelsrombach |
Südlich der Bussardstraße Allg. Wohngebiet |
6 |
10 |
ja |
Michelsrombach |
Südlich der Bussardstraße Mischgebiet |
1 (individueller Zuschnitt möglich)
|
2 |
ja |
Nüst |
entlang Dammersbacher Straße |
1 |
2 |
ja |
Roßbach | Im Siffig | 2 | 2 | ja |
Rudolphshan | Am Kleegarten | 3 | 5 | ja |
Sargenzell |
Helene-Weber-Straße (Verlängerung Hubertusweg) |
1 |
4 |
ja |
b) vorgesehene Baugrundstücke, noch nicht erschlossen
Stadtteil | Baugebiet / Lage | verfügbare Grundstücke |
Gesamt | Baureife |
Malges |
Am Kiest (II.-IV. Erschließungsabschnitt) |
16 | 16 | nein |
Rudolphshan |
Am Kleegarten (II. Erschließungsabschnitt |
8 | 8 | nein |
Bewerbungsverfahren:
Grundstücksinteressenten können sich auch für noch nicht sofort verfügbare Bauplätze bewerben. Sie sichern sich eine vorrangige Berücksichtigung mit einer Verwaltungspauschale in Höhe von 50,00 € sowie Zahlung eines Vormerkentgeltes in Höhe von 200,00 €, das bei einem Grundstückskauf angerechnet wird.
Kinderfreundliche Eigenheimförderung:
Die Stadt Hünfeld fördert den Erwerb eines städtischen Baugrundstückes. Für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr gibt es 2.000,00 €. Kinder die innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden, werden nachträglich mit 2.000,00 € gefördert. Anträge und nähere Informationen finden Sie unter unseren nebenstehenden Downloads oder es steht Ihnen das Grundstücksamt, Herr Gert Oehrling, Telefon: 180-164, gerne zur Verfügung.
Vormerkungs- und Zuteilungsverfahren:
Die Bewerbung wird in der jeweiligen Reihenfolge des Eingangs des Fragebogens in einer Vormerkliste mit genauem Datum des Eingangs festgehalten.
Zur Sicherung der Ernsthaftigkeit von Grundstücksbewerbungen und zur besseren Einschätzung der tatsächlichen Nachfrage, was im übrigen auch zur Beschleunigung der Grundstücksvergaben beiträgt, hat jeder Grundstücksbewerber bei verbindlicher Anmeldung mit dem ausgefüllten, unterzeichneten Fragebogen ein Bearbeitungs- und Reservierungsentgelt in Höhe von insgesamt 250,00 € pro Bewerbung zu entrichten.
Führt eine Bewerbung zum Abschluss eines Grundstücksvertrages, so wird folgende Regelung Platz greifen:
- Das reine Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 € wird in jedem Fall fällig und einbehalten.
- Das Reservierungsentgelt in Höhe von 200,00 € wird mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet.
- Die für die Zweitbewerbung zu zahlenden 250,00 € werden dann in Höhe von 200,00 € ebenfalls zurückerstattet. Dies gilt im übrigen auch für alle weiteren Bewerbungen, falls mehr las zwei Eintragungen vorgenommen wurden.
- Der Betrag von 200,00 € wird auch zurückgezahlt, wenn der Grundstücksbewerber bei der Vergabe von Grundstücken aufgrund der hohen Nachfrage nicht berücksichtigt werden konnte.
Es ist Bewerbern nicht gestattet, mit reservierten Grundstücken zu makeln. Mit der verbindlichen Anmeldung besteht Einigkeit dahingehend, dass grundsätzlich innerhalb eines Monats die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrages beantragt wird. Erfolgt die Beauftragung innerhalb dieses Zeitraumes nicht, geht der Reservierungsanspruch verloren.