Ohne Messbetrag
Keine Grundsteuermitteilung
In den Abgabebescheiden der betroffenen Grundstückseigentümer fehlt dann ganz einfach die Mitteilung zur Grundsteuer. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Grundbesitzer diese Steuer nicht entrichten muss. Er wird nachveranlagt, sobald die festgesetzten Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt an die Stadt Hünfeld übermittelt werden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes waren die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Bemessung der Grundsteuern für verfassungswidrig erklärt worden. Daraufhin hatten sich der seinerzeitige Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Bundesländer auf neue gesetzliche Grundlagen verständigt, die dem Urteil der Bundesrichter Rechnung tragen sollten. Die Grundstückseigentümer waren bundesweit durch die Finanzämter aufgefordert worden, eine neue Selbsterklärung zu Ihrem Grund- und Immobilienbesitz zum Stichtag 1. 1. 2022 abzugeben. Auf der Grundlage dieser Erhebungen haben die Finanzämter unter Anwendung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen neue Messbetragsfestsetzungen erstellt, die wiederum die Grundlage für die Veranlagung von Grundsteuern durch die Kommunen sind. Für 92,8 Prozent der Grundstücke liegen diese der Stadtverwaltung vor, für 7,2 Prozent dagegen nicht. Diese Grundstücke sollen nachveranlagt werden, sobald die Mitteilung der Finanzbehörden eingeht.
Im November hatte die Hünfelder Stadtverordnetenversammlung eine neue Hebesatzsatzung einstimmig beschlossen, mit der die Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 auf 236,12 und für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) von 300 auf 189,52 gesenkt wurden. Bei der Höhe der Hebesätze orientierte sich die Stadtverordnetenversammlung exakt an den Berechnungen der Hessischen Finanzverwaltung, um in der Summe eine Aufkommensneutralität gegenüber dem Vorjahr zu erreichen und die Eigentümer nicht stärker zu belasten. Das bedeutet freilich auch, dass einige Eigentümer künftig mehr, andere dagegen weniger zahlen müssen entsprechend der jeweiligen Festsetzungen der Messbeträge durch das Finanzamt.