Tanzverbot

Totensonntag und Volkstrauertag

Ein Tanzverbot besteht zudem an Heiligabend, 24. Dezember.
Die Ordnungsbehörde der Stadt Hünfeld weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Feiertagsgesetz mit Geldbuße geahndet werden können. Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Veranstalter und Gaststättenbetreiber, auf diese Vorschriften zu achten.