Beteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hünfeld "Sondergebiet Büro- und Verwaltungsgebäude, Gemarkung Molzbach, Flur 2

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 24.09.2024 die Aufstellung des o. g. Flächennutzungsplanentwurfs beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads der Planentwurf des 18. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu beachten:

29.10.2024

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.

Stellungnahme online abgeben

Die Verfahrensunterlagen können Sie entsprechend herunterladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme online zu übermitteln.

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