Beteiligungsverfahren

Beteiligung im Rahmen von Bauleitplanverfahren

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hünfeld „Alter Graben/Margarethenweg“, Gemarkung Mackenzell, Flur 11

hier: Offenlegung des Flächennutzungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 22.05.2024 die Offenlegung des oben gennanten Flächennutzungsplanentwurfs beschlossen.

Im Rahmen der Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads der Planentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Stellungnahmen  sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

27.06.2024

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Stellungnahme“ auch per E-Mail zu übermitteln.


1. Änderung des Bebauunsplanes Nr. 6 "Alter Graben"Margarethenweg", Gemarkung Mackenzell, Flur 11

1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6 "Alter Graben/Margarethenweg", Gemarkung Mackenzell, Flur 11, bei gleichzeitiger Aufhebung des Ursprungsplanes

Auslegung der 1. Änderung des Bebaungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 22.05.2024 die Auslegung des oben genannten Bebauungsplanentwurfs beschlossen. im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads die 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Alter Graben/Margarethenweg", die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

27.06.2024

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Stellungnahme“ auch per E-Mail zu übermitteln.

1. Änderung des Bebauunsplanes Nr. 3 "Am Kiest" - Erweiterung Teilbereich A, Gemarkung Malges, Flur 1 und Flur 3

(vereinfachtes Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB)

hier: Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 22.05.2024 die Auslegung des oben genannten Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads die 1. Änderung des Bebauungsplanentwurf Nr. 3 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Malges „Am Kiest“ – Erweiterung Teilbereich A, die Begründung sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

17.07.2024

 

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.

 

 

Bebauungsplan Nr. 116 "Kreisverkehr Großenbacher
Straße ", Gemarkung Hünfeld, Flur 8 und Flur 9 

(vereinfachtes Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB)

hier: Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 22.05.2024 die Auslegung des oben genannten Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads der Bebauungsplanentwurf Nr. 116 der Stadt Hünfeld „Kreisverkehr Großenbacher Straße“, die Begründung sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

17.07.2024

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.