Gründer und Innenstadtbelebung

Förderrichtlinie zur Geschäftsgründung und Innenstadtbelebung

Die aktive Vermeidung und Beseitigung von Leerständen ist ein wichtiges stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt Hünfeld und erhält bzw. steigert die bunte Vielfalt der Angebote in der Innenstadt.

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung sollen zur Belebung der Innenstadt bzw. zur Leerstandsvermeidung Gewerbetreibende, insbesondere Startup-Unternehmen/ Jungunternehmen bzw. Gründer, die zur Vitalität der Innenstadt beitragen, eine Unterstützung erfahren.

Hierzu hat die Stadt Hünfeld die Förderrichtlinie zur Geschäftsgründung und Innenstadtbelebung erstellt, die insbesondere auf die Neueröffnung oder Neuansiedlung von Gewerbebetrieben (Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen) mit einem innovativen oder das Fördergebiet bereichernden Konzept abzielt.

  • Ziele der Förderrichtlinie

    Mit dieser Förderrichtlinie soll der Beginn der Geschäftstätigkeit erleichtert werden, insbesondere

    • innovative Ideen,
    • zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt,
    • als Anreize für die Ansiedlung neuer Konzepte,
    • um die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereiche zu stärken
    • um längerfristige Leerstände von Verkaufsflächen im Fördergebiet zu vermeiden
    • als ein Instrument zur Steuerung eines Angebotsmix
  • Was wird gefördert?

    • Innenaus- oder Umbau, Renovierung
    • Anschaffung von Innenausstattung
    • Anschaffung von Technik, wie z.B. Kassensystem oder Sicherheitssystem
    • Werbekosten zur Eröffnung
    • im Einzelfall auch Mietkostenförderung möglich
  • Förderhöhe

    • 50 Prozent der nachgewiesenen Nettokosten
    • Im Einzelfall können auch Mietkosten gefördert werden
    • die maximale Förderung beträgt 10.000 € (12.500 € unter Berücksichtigung von Mietkosten)
  • Förderantrag

    Antrag mit folgenden Unterlagen bei der Stadt Hünfeld - Wirtschaftsförderung einreichen:

    • Geschäftsplan (Businessplan)
    • Mietvertrag (Entwurf) oder Eigentumsnachweis
    • Grundriss der Betriebsräume
    • Gewerbeanmeldung
    • Auflistung der Maßnahmen, die gefördert werden sollen
    • Kostenschätzung, Auflistung der Kosten der einzelnen Maßnahmen, bestenfalls Kostenvoranschlag


    Im Anschluss entscheidet der Magistrat der Stadt Hünfeld über eine mögliche Förderung.