Baugebiet "Weinberg" Großenbach
Baugebiet „Weinberg“ Großenbach
Die Vermarktung der Baugrundstücke im Stadtteil Großenbach „Am Weinberg“ (1. Vermarktungsabschnitt) mit 6 Grundstücken (siehe beigefügter Plan unterhalb des Luftbilds; rot markierte Grundstücke) läuft derzeit.
Die Grundstücke können voraussichtlich ab Sommer 2025 bebaut werden. Die Baustraße wird ab Frühjahr 2025 hergestellt.
Kaufpreis:
Der Grundstückskaufpreis beträgt 116,92 €/m² Grundstücksfläche.
Dieser Kaufpreis beinhaltet die Ablösung des Erschließungsbeitrages für die Straße sowie des Abwasserbeitrages und des Baukostenzuschusses Wasser. Ablösung bedeutet, dass es für diese Beiträge keine Nachforderung oder Rückzahlung geben wird.
Zusätzlich zu zahlen sind:
- Kosten für den bereits versetzten Übergabeschacht Kanal auf dem Grundstück
- Hausanschlusskosten für Kanal, Strom und Wasser;
- Die Preisblätter (Hausanschlusskosten) für Strom sind auf der Homepage der Stadtwerke Hünfeld GmbH zu finden unter der Rubrik „Netze“. (Link: https://www.stadtwerke-huenfeld.de/netze/)
- Das Preisblatt für Wasser findet man unter https://www.stadtwerke-huenfeld.de/wasser/
Maßgeblicher Bebauungsplan:
Auf die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 16 „Am Rößberg – Südlich Lichtweg“ der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Großenbach wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist einsehbar unter:
https://www.huenfeld.de/de/digitaler-service/teilhabe/bauleitplanung/bebauungsplaene/
Interessenbekundungs- und Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen. Alle gemeldeten Interessenten erhalten im weiteren Vergabeverfahren den offiziellen Bewerbungsbogen und weitergehende Informationen zu den Baugrundstücken (Angabe der Reihenfolge von Wunschgrundstücken usw.) mit der Frist für die Abgabe des Bewerbungsbogens erhalten.
Die Vergabe der Bauplätze wird durch den Magistrat voraussichtlich Ende November 2024 erfolgen.
Auf die Vergaberichtlinie wird abschließend verwiesen (einsehbar unter: https://www.huenfeld.de/de/der-standort/bauen-und-wohnen/baugebiete/).
Die Grundstücke werden mit einer Eigennutzungsverpflichtung veräußert.
Für alle Grundstücke gilt eine Bauauflage von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Mitteilung der Stadt, dass die Bebaubarkeit der Grundstücke hergestellt wurde (voraussichtlich ab Sommer 2025).