Baugebiet "Helene-Weber-Straße" Sargenzell

Baugebiet „Helene-Weber-Straße“ Sargenzell

Die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Helene-Weber-Straße“, 2. Erschließungsabschnitt, Sargenzell, startet ab dem 17.06.2024 mit dem zweiten Vermarktungsabschnitt von 5 Grundstücken (siehe Lageplan rechte Spalte unten)

Die Grundstücke können ab sofort bebaut werden. Die Baustraße wurde bereits hergestellt.

Kaufpreis:

Der Grundstückskaufpreis beträgt 89,85 €/m² Grundstücksfläche.

Dieser Kaufpreis beinhaltet die Ablösung des Erschließungsbeitrages für die Straße sowie des Abwasserbeitrages und des Baukostenzuschusses Wasser. Ablösung bedeutet, dass es für diese Beiträge keine Nachforderung oder Rückzahlung geben wird.

Zusätzlich zu zahlen sind:

  • Netzkostenpauschale Gas in Höhe von 1.487,50 € einschl. MWSt./Grundstück;
  • Kosten für den bereits versetzten Übergabeschacht Kanal auf dem Grundstück: 1.800,00 €/Grundstück
  • Hausanschlusskosten für Kanal, Strom und Gas sowie Wasser;
  1. Kanalhausanschluss (Pauschale von 300,00 €/lfdm)
  2. Die Preisblätter (Hausanschlusskosten) für Strom und Gas sind auf der Homepage der Stadtwerke Hünfeld GmbH zu finden unter der Rubrik „Netze“. (Link: https://www.stadtwerke-huenfeld.de/netze/)
  3. Das Preisblatt für Wasser findet man unter https://www.stadtwerke-huenfeld.de/wasser/

 

Maßgeblicher Bebauungsplan:

Auf die Festsetzungen im Bebauungsplan 2. Änderung Nr. 6 „Hubertusweg/Im Nessig“ der Stadt Hünfeld wird ausdrücklich verwiesen. (siehe Auswahl rechte Spalte unten)


Interessenbekundungs- und Bewerbungsverfahren

Interessenten können sich bis zum 08.07.2024 bei der Stadtverwaltung Hünfeld, Fachbereich 10-30/Bauen und Stadtplanung, melden (bitte nur per E-Mail oder schriftlich):

E-Mail: ulrike.krimmel@huenfeld.de

Anschrift: Stadtverwaltung Hünfeld, Ulrike Krimmel, Konrad-Adenauer-Platz 1, 36088 Hünfeld.

 

Es wird um die Angabe in der Bewerbung gebeten

  1. Wohnungsbau für Eigennutzung (Flurstücke 50 bis 53) und/oder
  2. Wohnungsbau für Mietwohnungen (Flurstück 55 sowie die dazugehörigen Flurstücke 55/2 und 55/4)

Nach Ende der Bewerbungsfrist (es werden nur Bewerbungen angenommen, die per E-Mail bis zum 08.07.2024, 8:00 Uhr, oder schriftlich im Außenbriefkasten der Stadtverwaltung Hünfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 36088 Hünfeld, am 08.07.2024, 8:00 Uhr, eingegangen sind)

werden die Bewerber dann den offiziellen Bewerbungsbogen und weitergehende Informationen zu den Baugrundstücken (Angabe der Reihenfolge von Wunschgrundstücken usw.) mit der Frist für die Abgabe des Bewerbungsbogens erhalten.

 

Die Vergabe der Bauplätze wird durch den Magistrat voraussichtlich Anfang September 2024 erfolgen. 

Auf die Vergaberichtlinie wird abschließend verwiesen (einsehbar unter: https://www.huenfeld.de/de/der-standort/bauen-und-wohnen/baugebiete/). Für die Flurstücke 50-53 gilt die Anlage 1 zur Vergaberichtlinie. Die Flurstücke werden mit einer Eigennutzungsverpflichtung veräußert. Für das Flurstück 55 gilt die Anlage 2 zur Vergaberichtlinie. Für alle Flurstücke gilt eine Bauauflage von 3 Jahren nach Vertragsschluss.