Baugebiet "Helene-Weber-Straße" Sargenzell
Baugebiet „Helene-Weber-Straße“ Sargenzell
Die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Helene-Weber-Straße“, 2. Erschließungsabschnitt, Sargenzell mit dem zweiten Vermarktungsabschnitt von 5 Grundstücken (siehe Lageplan rechte Spalte unten) läuft derzeit.
Die Grundstücke können ab sofort bebaut werden. Die Baustraße wurde bereits hergestellt.
Kaufpreis:
Der Grundstückskaufpreis beträgt 89,85 €/m² Grundstücksfläche.
Dieser Kaufpreis beinhaltet die Ablösung des Erschließungsbeitrages für die Straße sowie des Abwasserbeitrages und des Baukostenzuschusses Wasser. Ablösung bedeutet, dass es für diese Beiträge keine Nachforderung oder Rückzahlung geben wird.
Zusätzlich zu zahlen sind:
- Netzkostenpauschale Gas in Höhe von 1.487,50 € einschl. MWSt./Grundstück;
- Kosten für den bereits versetzten Übergabeschacht Kanal auf dem Grundstück: 1.800,00 €/Grundstück
- Hausanschlusskosten für Kanal, Strom und Gas sowie Wasser;
- Kanalhausanschluss (Pauschale von 350,00 €/lfdm)
- Die Preisblätter (Hausanschlusskosten) für Strom und Gas sind auf der Homepage der Stadtwerke Hünfeld GmbH zu finden unter der Rubrik „Netze“. (Link: https://www.stadtwerke-huenfeld.de/netze/)
- Das Preisblatt für Wasser findet man unter https://www.stadtwerke-huenfeld.de/wasser/
Maßgeblicher Bebauungsplan:
Auf die Festsetzungen im Bebauungsplan 2. Änderung Nr. 6 „Hubertusweg/Im Nessig“ der Stadt Hünfeld wird ausdrücklich verwiesen. (siehe Auswahl rechte Spalte unten)
Interessenbekundungs- und Bewerbungsverfahren
Die Frist zur Abgabe einer Interessensbekundung ist bereits abgelaufen.
Die Bewerber, dies sich gemeldet haben, werden den offiziellen Bewerbungsbogen und weitergehende Informationen zu den Baugrundstücken (Angabe der Reihenfolge von Wunschgrundstücken usw.) mit der Frist für die Abgabe des Bewerbungsbogens erhalten.
Die Vergabe der Bauplätze wird durch den Magistrat voraussichtlich Anfang September 2024 erfolgen.
Auf die Vergaberichtlinie wird abschließend verwiesen (einsehbar unter: https://www.huenfeld.de/de/der-standort/bauen-und-wohnen/baugebiete/). Für die Flurstücke 50-53 gilt die Anlage 1 zur Vergaberichtlinie. Die Flurstücke werden mit einer Eigennutzungsverpflichtung veräußert. Für das Flurstück 55 gilt die Anlage 2 zur Vergaberichtlinie. Für alle Flurstücke gilt eine Bauauflage von 3 Jahren nach Vertragsschluss.