Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    Wann wird Sperrmüll abgeholt?

    Bei der Anmeldung oder kurz darauf erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin. Die Abfuhr erfolgt zum nächsten freien Termin, spätestens 3 Monate nach der Anmeldung. Im Vergleich zur Straßensammlung, die nur alle 6 Monate stattfand, ist dies eine deutliche Verbesserung.

    Alle Städte und Gemeinden werden in regelmäßigen Abständen angefahren. So kann es vorkommen, dass in Ihrer Stadt/Gemeinde eine Abfuhr vor Ihrem Entsorgungstermin erfolgt. Diese war dann bereits so weit ausgelastet, dass Ihre Entsorgung bei dieser Tour nicht mehr erfolgen konnte und deshalb in die nächste freie Tour eingeplant werden musste.

    Fällt bei Ihnen z.B. wegen der Neuanschaffung von Möbeln später als in 3 Monaten Sperrmüll an, können Sie auch einen späteren Termin vereinbaren.

     

    Warum muss Sperrmüll angemeldet werden?

    Die Anmeldung ermöglicht eine Beratung, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören. So können die bisher oft aufgetretenen Probleme durch die Bereitstellung von Abfällen, die nicht über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen, vermieden werden.

    Je genauer Sie die abzuholenden Gegenstände angeben, umso besser können die Abfuhrtouren geplant und durchgeführt werden. Sollten Sie bis zum Abholtermin noch zusätzliche Gegenstände für den Sperrmüll vorfinden, können Sie diese noch mit bereitstellen, sofern es keine ausgeschlossenen Gegenstände sind und die Gesamtmenge 5 Kubikmeter nicht übersteigt.

     

    Wieviel Sperrmüll wird abgeholt?

    Jeder Haushalt kann zweimal im Jahr gebührenfrei bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll pro Abfuhr anmelden.

     

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus privaten Haushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen und nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (Möbel und größere Einrichtungs-/ Gebrauchsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde). Einzelteile dürfen höchstens zwei Meter lang, einen Meter breit und 50 kg schwer sein.

    Holzmöbel aus dem Wohnbereich (unbehandelte, lackierte, beschichtete Möbel aus Massivholz oder Furnier wie Tische, Stühle, Schränke, Bänke, Regale, Bettgestelle u.ä.) bitte getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitstellen. Sie werden von einem eigenen Fahrzeug abgefahren.

     

    Was gehört nicht zum Sperrmüll?

    • größere Mengen als 5 Kubikmeter pro Haushalt, z.B. aus größeren Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
    • Abfälle aus Umbau-, Bau-, Renovierungsmaßnahmen
    • Bau- und Außenhölzer: Sie sind meist mit Holzschutzmitteln behandelt (Zäune, Fenster, Türen, Balkongeländer, Kleintierställe, Dachlatten/-sparren, Gartenmöbel u.ä.) und müssen gesondert entsorgt werden.
    • elektrische / elektronische Geräte, Altreifen, Autoteile
    • gefährliche, übelriechende oder ekelerregende Abfälle
    • Kleinteile wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u.ä. (auch nicht in Säcken oder Kisten verpackt)
    • verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglickeiten bestehen, wie Kartons, Baum-, Strauch- und
    • Heckenschnitt, Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)
    • Bitte melden Sie keine Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische, Aquarien usw. zur Sperrmüllabfuhr an. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können.
    • Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer.
    • Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung an Kleiderschrank oder Vitrinen) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Sie müssen zur Verwertung einem gesondertem bundesweitem Rücknahmesystem übergeben werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe.


  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld
  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link.


An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

Der Sperrmüll muss angemeldet werden bei:
Firma "Knettenbrech + Gurdulic", Fulda
Telefon: (0661) 6006-7878.

WICHTIG: Vor Anruf eine Liste der zu entsorgenden Artikel erstellen. 

Die Anmeldung zum Sperrmüll kann auch online erfolgen.

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Zuständige Mitarbeitende