Abfallgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

Müllgebühren                    

Müllgebühr120 Liter240 Liter360 Liter660 Liter1.100 Liter
4-wöchentlich *)€ 3,55€ 6,60€ 9,60€ 17,30€ 27,90
14-tägig *)€ 6,60€ 12,95€ 18,80€ 34,00€ 56,20
gewerblich€ 15,70€ 28,80€ 43,90€ 43,90€ 129,00

                                  

*) Bei privathaushalten wird zusätzlich noch eine Grundgebühr von monatlich 2,30 € für jede auf dem Grundstück wohnende Person berechnet. In der *gewerblichen Gebühr ist die Grundgebühr bereits als Pauschale erhalten. Die Gebühren enthalten jeweils alle Kosten des gesamten Entsorgungsangebots. Mit Ausnahme der Nutzung der Wertstoffhöfe fallen keine weiteren Gebühren an.

Beispiel:

Eine 4-köpfige Familie zahlt für eine 120 Liter Mülltonne mit 4-wöchiger Abfuhr einschließlich 14-tägiger Abfuhr einer Bio-Tonne, 4-wöchiger Abfuhr einer 240 Liter Blauen Tonne sowie der Möglichkeit, zweimal jählich die Sperrmülllabfuhr zu nutzen, monatlich 12,75 Müllgebühr. (4x 2,30 € Grundgebühr zuzüglich 3,55 € Gefäßgebühr).         

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende