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Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Leistungsbeschreibung
Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt des Geburtsortes