Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung
    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    1. Schilder Pfosten, Hinweisschilder (außer Werbeschilder) bis 0,6 qm
                            auf Dauer: 30 € bis 230 € je Kalenderjahr
                            vorübergehend (je Veranstaltung): 1 € je Kalendertag, mind. 20 €

    2. Hinweisschilder über 0,6 qm Werbeschilder, Plakatständer

                            auf Dauer: 100 € bis 550 €
                            vorrübergehend (je Veranstaltung): 1 € je Kalendertag, mind. 50 €

    3. Fahnenmasten, Transparente und dergleichen, Wartehallen ohne Verkaufsbetrieb u. ä.
                           auf Dauer: 30 € bis 130 €
                           vorrübergehend (je Veranstaltung): 2 € je Kalendertag, mind. 40 €

    4. Grillstände, Wartehallen mit Verkaufbetrieb, Kioske

                           auf Dauer: 130 € bis 800 €
                           vorrübergehend: 6,50 € bis 10 € je Kalendertag, mind. 10 €

    5. Automaten, Warenautomaten (z.B. Zigarettenautomaten): 25 € bis 100 €

    6. gewerbliche Sammelcontainer (z.B. Altkleidercontainer), auch im Falle einer Sammlung durch einen eingetragenen Verein: 300 € bis 500 €

    7. Baustelleneinrichtungen (Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswegen, Baumaschinen und Baugeräten) mit und ohne Bauzaun, Bau-Container je angefangene 20qm: 2 € bis 10 € je Kalnedertag, mind. 10 €
                                                bei gleichzeitiger Benutzung zu Werbezwecken: zusätzliche Gebühr von 3,50 € bis 6,50 € je Kalendertag

    8. Gewerbliche Veranstaltungen, Ausstellungswagen, fahrbare Geschäftsbetriebe, Märkte, Weihnachtsbaumverkauf, Infostände, Verkaufsstände o. ä.: 6,50 € bis 13 € je Kalendertag, mind. 20 €

    9. Filmaufnahmen: 10 € bis 25 € je Kalendertag, mind. 200 €

    10. Gewerbliche Außenbewirtschaftung je qm: 1€ je Monat

    11. Warenauslagen/Warenständer bi s1m Tiefe je lfdm: 2,50 € je Monat

    12. Flächenwerbung (Plakatanschlagtafel, Werbetafel, Plakatanschlag an Bauzäunen, Geländern) je qm Ansichtsfläche
                            auf Dauer: 40 € bis 200 € je Kalenderjahr
                            vorübergehend: 0,50 € je Kalendertag, mind. 20 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.


An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

Bastian Bayer

Tel.: 06652 180-133

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende