Meldebescheinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

  • Teaser

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    Gebühr: 10,00 €

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    Frist: 0 Stunden

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    1. Familienname
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Geburtsdatum
    5. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch


An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld

Bürgerbüro der Stadt Hünfeld

Tel.: 06652 180-555

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende