Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld


    Jugendfischereischein: 
    Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben. Sofern der Fischereischein ab dem 10. Lebensjahr beantragt wird, kann er auf 5 Jahre ausgestellt werden. Sofern er später beantragt wird, ist nur die Ausstellung eines Jahresfischereischeines möglich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
    oder
    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    oder
    Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles Lichtbild
       
    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld


    Zusätzlich ggf. bisherigen Fischereischein

  • Welche Gebühren fallen an?

     

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10,00

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18,00

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36,00

    50,00
    Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld


    Jahres- / Sonderfischereischein: Gebühr: 12,50 €


    Fünfjahresfischereischein: Gebühr: 36,00 €


    Zehnjahresfischereischein: Gebühr: 68,00 €


    Jugendfischereischein 5 Jahre: Gebühr: 23,00 €


    Jugendfischereischein 1 Jahr: Gebühr: 7,50 €

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende