Sonstiges

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Welche Personenstandsurkunde wofür ?

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden oder Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister (beglaubigter Registerauszug)
  • Mehrsprachige Geburtsurkunden (z. B. für Verwendung im Ausland).
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden

Wo sind die Urkunden zu erhalten ?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Datenschutz
Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z. B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Gebühren für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden

Geburtenregister 12,00 €
Sterberegister 12,00 €
Heiratsregister 12,00 €

jede weitere Urkunde für dieselbe Person aus demselben Register: 6,00 €

Spezielle Anfragen können per Mail an standesamt@huenfeld.de gestellt werden.