Abfallentsorgung
Abfallkalender 2024 und 2025
Den Abfallkalender sortiert nach jeweiligen Abholbereichen für die Kernstadt und die Stadtteile gibt es auf der Homepage des Landkreis Fulda.
Den gesamten Abfallkalender 2024 und 2025 für die Stadt Hünfeld gibt es hier zum Download.
Schon gewusst? Den Abfallkalender gibt es auch in der Hünfeld-App.
In der kostenfreien Anwendung (Download über die App-Stores von Google und Apple) könnt ihr mit Hinterlegen der Adresse/des Stadtteils den Abfallkalender auch interaktiv nutzen und habt immer den Überblick, welche Tonne wann geleert wird.
Darüber hinaus lassen sich die kommenden Abfuhrtermine auch bequem als Push-Nachricht zur Wunsch-Uhrzeit auf dem Handy einstellen, so verpasst ihr garantiert keine Mülltonnenleerung mehr.
Wie das funktioniert? Klick auf's Bild, entdecke noch mehr Vorteile der Hünfeld-App und downloade sie noch heute.
Gebührenübersicht
Bei Privathaushalten wird zusätzlich eine Grundgebühr von monatlich 2,30 € für jede auf dem Grundstück wohnende Person berechnet. In der gewerblichen Gebühr ist die Grundgebühr bereits als Pauschale erhalten. Die Gebühren enthalten jeweils alle Kosten des gesamten Entsorgungsangebots. Mit Ausnahme der Nutzung der Wertstoffhöfe fallen keine weiteren Gebühren an.
Abfuhrturnus | 120 l | 240 l | 360 l | 660 l | 1.100 l |
---|---|---|---|---|---|
4-wöchentlich | € 3,55 | € 6,60 | € 9,60 | € 17,30 | € 27,90 |
14-tägig | € 6,60 | € 12,95 | € 18,80 | € 34,00 | € 56,20 |
gewerblich | € 15,70 | € 28,80 | € 43,90 | € 77,50 | € 129,00 |
Beispielrechnung:
Eine 4-köpfige Familie zahlt für eine 120 Liter Mülltonne mit 4-wöchiger Abfuhr einschließlich 14-tägiger Abfuhr einer Bio-Tonne, 4-wöchiger Abfuhr einer 240 Liter Blauen Tonne sowie der Möglichkeit, zweimal jährlich die Sperrmülllabfuhr zu nutzen, monatlich 12,75 Müllgebühr. (4*2,30 € Grundgebühr + 3,55 € Gefäßgebühr).
Sperrmüll
Wann wird Sperrmüll abgeholt?
Bei der Anmeldung oder kurz darauf erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin. Die Abfuhr erfolgt zum nächsten freien Termin, spätestens 3 Monate nach der Anmeldung. Im Vergleich zur Straßensammlung, die nur alle 6 Monate stattfand, ist dies eine deutliche Verbesserung.
Alle Städte und Gemeinden werden in regelmäßigen Abständen angefahren. So kann es vorkommen, dass in Ihrer Stadt/Gemeinde eine Abfuhr vor Ihrem Entsorgungstermin erfolgt. Diese war dann bereits so weit ausgelastet, dass Ihre Entsorgung bei dieser Tour nicht mehr erfolgen konnte und deshalb in die nächste freie Tour eingeplant werden musste.
Fällt bei Ihnen z.B. wegen der Neuanschaffung von Möbeln später als in 3 Monaten Sperrmüll an, können Sie auch einen späteren Termin vereinbaren.
Wieviel Sperrmüll wird abgeholt?
Jeder Haushalt kann zweimal im Jahr gebührenfrei bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll pro Abfuhr anmelden.
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus privaten Haushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen und nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (Möbel und größere Einrichtungs-/ Gebrauchsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde). Einzelteile dürfen höchstens zwei Meter lang, einen Meter breit und 50 kg schwer sein.
Holzmöbel aus dem Wohnbereich (unbehandelte, lackierte, beschichtete Möbel aus Massivholz oder Furnier wie Tische, Stühle, Schränke, Bänke, Regale, Bettgestelle u.ä.) bitte getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitstellen. Sie werden von einem eigenen Fahrzeug abgefahren.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
- größere Mengen als 5 Kubikmeter pro Haushalt, z.B. aus größeren Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
- Abfälle aus Umbau-, Bau-, Renovierungsmaßnahmen
- Bau- und Außenhölzer: Sie sind meist mit Holzschutzmitteln behandelt (Zäune, Fenster, Türen, Balkongeländer, Kleintierställe, Dachlatten/-sparren, Gartenmöbel u.ä.) und müssen gesondert entsorgt werden.
- elektrische / elektronische Geräte, Altreifen, Autoteile
- gefährliche, übelriechende oder ekelerregende Abfälle
- Kleinteile wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u.ä. (auch nicht in Säcken oder Kisten verpackt)
- verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglickeiten bestehen, wie Kartons, Baum-, Strauch- und
- Heckenschnitt, Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)
- Bitte melden Sie keine Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische, Aquarien usw. zur Sperrmüllabfuhr an. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können.
- Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer.
- Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung an Kleiderschrank oder Vitrinen) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Sie müssen zur Verwertung einem gesondertem bundesweitem Rücknahmesystem übergeben werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe.
Wertstoffhof
Wer darf den Wertstoffhof der Stadt Hünfeld nutzen?
- alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hünfeld
- Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Fulda
- alle Hünfelder Gewerbebetreibe, die an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sind
Worauf sollten Sie bei der Abgabe von Wertstoffen achten?
Liefern Sie die verschiedenen Materialien bitte getrennt voneinander an. Sie vermeiden so eine zeitraubende und mühsame Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Nicht zuletzt können Sie durch die Vorsortierung Ihrer Abfälle auch Benutzungsgebühren sparen.
Welche Mengen können Sie abgeben?
Aus Kapazitätsgründen können jeweils nur Kleinmengen (max. 1m³) angenommen werden. Für größere Mengen (insbesondere Bauschutt, Altholz, Baurestabfälle) müssen Sie sich in jedem Fall eines gewerblichen Entsorgungsunternehmens bedienen
Was wird angenommen?
- Altpapier - kostenfrei
- Altglas - kostenfrei
- Althölzer, auch Laminat
- Altmetalle - kostenfrei
- Aufbereitbarer Beton, Steine, Ziegel
- Baustellenrestabfälle
- Elektro-Kleingeräte - kostenfrei
- Folien (keine Silagefolien) - kostenfrei
- Hausmüll
- Leuchtstoff-/Energiesparlampen
- Mineralischer Erdaushub/Feldsteine
- Styropor (Verpackungsmaterial) - kostenfrei
- gelber Sack aus Privathaushalten - kostenfrei
- Trockenbatterien - kostenfrei
- Verpackungsabfälle ("Gelber Sack") - kostenfrei
Die Abholung von Elektrogroßgeräten müssen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hünfeld anmelden. Unter Telefonnummer 06652 180-555 wird Ihnen ein Abfuhrtermin genannt. Bei der Abholung eines Großgeräts können Sie auch Kleingeräte bereitstellen.
Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde erheben wir für folgende Materialien Gebühren:
bis 50 l
(Schubkarre)50 bis 250 l
(PKW-Kombi)250 bis 500 L
(Kleinanhänger)Mineralischer Bauschutt
(Ziegeln, Fliesen, Steine, Beton, Estrich, Putz, Mörtel)€ 6,00 € 9,00 Unverwertbarer Baurestabfall
(Gipskartenplatten, abgelöste Tapete, Teppich, Kehricht)€ 6,00 € 12,00 € 18,00 Altholz
(Holzfenster, -türen, -decken,
-fußböden)€ 4,00 € 8,00 € 12,00 Hausmüll
(Restmüll und Sperrmüll)€ 6,00 € 12,00 € 18,00 Altpapier: pro 0,5 m3 pauschal € 6,00.
Die Gebühr wird durch das Wertstoffhofpersonal festgesetzt. Die angelieferte Menge wird geschätzt, daraus ergibt sich die Höhe der Gebühr.
Ansprechperson bei Fragen zum Wertstoffhof
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.
Kompostierungsanlage
Was kann kostenfrei abgegeben werden?
Kostenlos wird angenommen:
- Gartenabfälle
- Sträucher
- Heckenschnitt, Grasschnitt
- Äste bis max. 15 cm Durchmesser aus Privathaushalten
Annahme nur in haushaltsüblichen Mengen
Gegen Gebühr wird entgegengenommen
- Gartenabfälle, Sträucher, Hecken- und Grasschnitt, Äste bis 15 cm Durchmesser aus Gewerbebetrieben: 12,50 € pro m3
- Von Firmen außerhalb des Stadtgebietes: 16,50 € pro m3
Was wird nicht angenommen?
- Äste über 15 cm Durchmesser
- Baumstämme und -wurzeln
- Abfälle aus der Biotonne
- Küchenabfälle
- Obst
Ansprechperson bei Fragen zur Kompostierungsanlage
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.
Abfall-ABC
Wo entsorge ich eigentlich? ...
Altglas
Im Altglascontainer.
Althölzer und Holzabfälle
entweder beim Sperrmüll oder auf dem Wertstoffhof der Stadt Hünfeld abgegeben werden. Zum Sperrmüll gehören Möbelteile aus Holz, behandelte sowie unbehandelte Holzteile.
Altkleider
Annahmestelle des DRK Kreisverbandes Hünfeld
Annahmestelle für Gebrauchtkleider
Altmedikamente
Viele Apotheken nehmen freiwillig Altmedikamente zurück. Sie sind aber nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Altmetalle, Blech, Schrott
Altöl
Über den Handel.
Altreifen
Kostenpflichtige Abgabe beim Fachhandel
Asbestzement, Mineral- / Isolierwolle
Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an örtliche Entsorgungsunternehmen. Auch einige Dachdeckerbetriebe und Fachunternehmen bieten ihren Kunden die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung an (vor einer Beauftragung sollten Sie entsprechende Angebote einholen).
Asbestzement (z.B. Eternitplatten) und Mineral-/Isolierwolle werden von Wertstoffhöfen nicht angenommen.
Autobatterien
Über den Handel.
Batterien
- Altbatterien
- Trockenbatterien
- Akkus
in Geschäften an der Rathauspforte oder im Wertstoffhof.
Autobatterien über den Handel - keine Annahme auf dem Wertstoffhof.
CDs, CD-ROMs, DVDs
Restmüll
Elektrogeräte
Viele elektrische / elektronische Geräte sind als "gefährliche Abfälle" eingestuft und müssen gesondert entsorgt werden. Ob ein Gerät gefährliche Bestandteile enthält, ist oft nicht zweifelsfrei zu beurteilen, deshalb werden alle Elektrogeräte aus Privathaushalten getrennt gesammelt. Dabei wird zwischen Elektroklein- und Elektrogroßgeräten unterschieden.
Elektrogroßgeräte sind Wasch-, Spülmaschinen, Schleudern, Trockner, Elektroherd, Kühl- und Gefriergeräte, Mikrowellen sowie Fernsehgeräte und Computermonitore. Diese werden durch eine eigene Abfuhr vor jedem Hausgrundstück abgeholt.
Die Abholung von Elektrogroßgeräte müssen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwatlung Hünfeld anmelden. Unter der Telefonnummer 06652 180-555 wird Ihnen ein Abfuhrtermin genannt. Bei der Abholung eines Elektrogroßgerät können Sie auch Kleingeräte bereitstellen.
Elektrokleingeräte hierzu zählen Geräte der Unterhaltungselektronik (CD- / DVD- Player, MP 3 Player, Radios, Kasettenrecorder, Walkman, Videorecorder, Stereoanlagen, Lautsprecher ), Geräte der Informationstechnik (Telefon, Fax, Anrufbeantworter, Computer, Tastaturen, Laptops, Drucker, Scanner, Tonerkartuschen von Druckern u.ä.) sowie andere elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge (Mixer, Toaster, Fön, Staubsauger, Bügeleisen, Rasierapparat, Bohrmaschine, Akkuschrauber u. ä. ) sowie elektrische Spielzeuge (Gameboy, Fernlenkautos u. ä. ).
Kompostierbare Abfälle
Radioaktive Stoffe
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht zur Entsorgung angenommen werden. Dazu zählen z. B. auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit dem Strahlenzeichen oder der Aufschrift „radioaktiv“ oder „radioactive“ gekennzeichnet sind.Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz, Kassel, Tel. 0561/106-3849, außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.
Tierkadaver
Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz Betrieb TBA Rivenich
Am Orschbach 2
Container-Standorte für Altglas
Hier finden Sie unsere Altglascontainer:
Hünfeld (Kernstadt)
- Wertstoffhof, Breitzbacher Weg
- Parkplatz Stadthalle - Klingelstraße
- Schillerstraße
- Parkplatz Molzbacher Straße
- Parkplatz Gänseplatz
- Parkplatz Friedlandstraße
- Stallbergstraße
- Parkplatz Klosterstraße
- Johann-Pülsch-Straße
- Bodelschwinghstraße
- Parkplatz "Am Igelstück"
Dammersbach
Allmuser Straße / Ortseingang links
Großenbach
Parkplatz St.-Antonius-Straße / Am Kalkstein
Kirchhasel
Georgstraße (auch Stendorf und Neuwirtshaus)
Mackenzell
- Kappmühlenweg
- Zum Flurküppel
Malges
Leimbacher Straße
Michelsrombach
Pfordtgasse - gegenüber Spielplatz
Molzbach
Kerbachstraße
Nüst
Theodor-Fontane-Straße
Oberfeld
Alte Straße
Oberrombach
Michelsrombacher Straße
Roßbach
Mühlenweg
Rudolphshan
Backhausgrundstück Am Kleegarten
Rückers
Parkplatz St.-Anna-Straße
Sargenzell
Parkplatz Am Bettelstein
Gut zu wissen!
Die Deutschen sind spitze im Glasrecyceln – über 90 Prozent aller Haushalte bringen ihr Altglas zum Sammelcontainer. Doch was gehört eigentlich ins Altglas – und was nicht?
Grundsätzlich gilt: Was nicht durch die Öffnung passt, gehört auch nicht in den Container: z. B. Fensterglas und Spiegel. Glühbirnen bzw. Energiesparlampen und Neonröhren passen zwar hinein, gehören aber in den Rest- bzw. Elektromüll. Besonders störend im Recyclingglas sind Porzellan und Keramik: Sie haben einen höheren Schmelzpunkt als Glas und machen sich in den neu produzierten Glasbehältern als Einschlüsse bemerkbar. Die Folge: Die Behälter müssen sofort wieder eingeschmolzen werden, da sie den hohen Qualitätsanforderungen nicht mehr genügen. Porzellan, Keramik und auch Glasgeschirr gehören daher in den Restmüll. Auch Behältnisse aus Bleikristall, z. B. Blumenvasen, Aschenbecher, Weingläser, sowie alle anderen Trinkgläser haben im Altglas nichts zu suchen.
Und was darf hinein? Getränkeflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser – kurz: alle Glasbehälter, in denen Lebensmittel abgefüllt waren. Dazu zählen auch Einmachgläser. Auch Parfümflakons dürfen in den Container, wenn sie nicht mit anderen Materialien beschichtet sind, ebenso pharmazeutische Verpackungen, wie Behälter für Hustensaft, Augentropfen usw.
Bitte trennen Sie nach Farben: Auch wenn es so aussieht, als würden die Container bei der Abholung des Recyclingglases im LKW zusammen geschüttet – dem ist nicht so. Die Ladefläche des LKW ist in drei Kammern unterteilt, was man von außen nicht erkennen kann. Und die sorgfältige Trennung nach Farben spielt beim Recycling eine große Rolle: Weiß- und Braunglas vertragen so gut wie keine anderen Farben, anders ist es bei Grünglas. Deshalb können andersfarbige Glasbehälter, z. B. aus blauem Glas, im Grünglas entsorgt werden. Unproblematisch im Altglas sind übrigens Deckel aus Metall – sie werden mit Magneten aussortiert.
Im Schnitt besteht eine Glasflasche aus 60 Prozent Altglas, bei der Farbe grün sind es sogar bis zu 90 Prozent. Recycling spielt eine wichtige Rolle bei der Herstellung von Glas – es spart Energie und Rohstoffe. Das freut Umwelt und Klima. Glasrecycling ist Ihr aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Sortieren Sie aus, bevor Sie einsortieren. Damit bewahren Sie einen einzigartigen Verwertungskreislauf – denn Glas kann ohne Qualitätsverlust recycelt werden. Und das immer und immer wieder.