Abmeldungen von Hünfeld
Seit 02.06.2004 entfällt die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland.
Abmeldungen sind daher nur noch erforderlich, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder um einen Wegzug ins Ausland.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann seit dem 01. November 2015 nur noch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen.