Abbrennen von pflanzlichen Abfällen anmelden
Beim Abbrennen von pflanzlichen Abfällen gilt es, grundlegende Regeln zu beachten. Grundlage ist die Verordnung des Landes Hessen über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Die Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Hünfeld weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich anmeldepflichtig ist. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Anzeigeverfahren, welches über das zuständige Ordnungsamt abzuwickeln ist.
Kontaktdaten:
Ordnungsamt der Stadt Hünfeld
Michael Richter, Tel. (06652) 180-137
Bastian Bayer, Tel. (06652) 180-133
oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!