Besuche von Gottesdiensten und in Pflegeheimen wieder möglich

Die Hessische Landesregierung hat mitgeteilt, dass unter Auflagen ab dem 1. Mai Gottesdienste wieder möglich sind. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind ab 4. Mai unter Auflagen wieder möglich.(Stand: 28. April 2020)
Bei Gottesdiensten gelten folgende Bedingungen:
- Keine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss eingehalten werden.
- Vom Mindestabstand ausgenommen sind nur Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben.
- Kollekten-Körbchen und andere Gegenstände dürfen nicht herumgereicht werden.
- Desinfektionsmittel müssen zur Verfügung stehen, in Spendern zum Beispiel.
- Die Regeln müssen am Versammlungsort gut sichtbar über Aushänge bekanntgemacht werden.
Das Kabinett entschied zudem, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste.
Die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen soll mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden einhergehen. Folgende Maßnahmen werden getroffen:
- Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
- Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt.
- Nahen Angehörigen und engen Bezugspersonen wird der Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde gestattet.
- Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
- Außerdem muss von den Besucherinnen und Besuchern ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) getragen werden, der einen besseren Schutz bietet als eine sonst im öffentlichen Raum zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.