Aktuelle Corona-Regeln in Hessen

Ministerpräsident Volker Bouffier hat am 29. April im Rahmen einer Pressekonferenz über die Verlängerung der Corona-Verordnung informiert. Änderungen gibt es in zwei Bereichen:
Quarantäne (ab 29. April 2022)
Infizierte Personen müssen sich nun nur noch fünf Tage in Isolation begeben. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Neu ist außerdem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen.
Schule (ab 1. Mai 2022)
Die Testpflicht wird in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem an Schule tätigen Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Tests werden in der Schule ausgeteilt. Gleichzeitig entfällt ab dem 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden.
Alle Informationen im Detail: hier: https://hessenlink.de/BPykpVaVkm